H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2003 . Seite: 768
Objektverbrauch bei der Eigenheimzulage durch Anschaffung im Rahmen der Erbauseinandersetzung ? Im EigZulG ist jeder Erwerbsvorgang in Miteigentumsfällen bezogen auf den Miteigentumsanteil eigenständig zu werten, mit der Folge eines jeweils eigenständigen Förderzeitraums, einer quotalen Zulagengewährung und des grundsätzlich vollen Objektverbrauches. Eine Ausnahme besteht bei einem Hinzuerwerb durch den Ehegatten in Folge Erbanfalls, § 6 Abs. 2 S. 3 EigZulG. In diesem Fall kann ...