Redaktion AktStR
Jahrgang: 2006 . Seite: 0
Änderung des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG - Angabe des Zeitpunkts der Lieferung oder sonstigen Leistung in der Rechnung. In Nr. 6 ist ein Semikolon eingefügt, der Satzteil "in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1" an den Anfang gesetzt, aus "dieser Zeitpunkt" "der Zeitpunkt der Vereinnahmung" und aus "identisch" "übereinstimmt" gemacht worden. Damit wollte der Gesetzgeber lediglich klarstellen, dass die Regelung in der zweiten Satzhälfte nicht für den "Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung"gilt. Inhaltlich hat sich nichts geändert. In de ...