Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2005 . Seite: 513
Die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste setzt voraus, dass das zu beurteilende Vertragsverhältnis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Verpflichtungsüberschuss erwarten lässt. BFH-Urt. v. 15.9.2004 - I R 5/04, BFH/NV 2005, 421 I. Sachverhalt Die Klin. eine Bankgesellschaft französischen Rechts mit Sitz in Frankreich, unterhielt im Inland eine rechtlich unselbstständige Zweigniederlassung (Z) ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 520
Freibetrag nach § 11 GewStG auch für Kapitalgesellschaften im Rah-men einer atypisch stillen Gesellschaft Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung eines Freibetrages gem. § 11 GewStG für eine GmbH, an der eine andere GmbH als atypisch stille Gesellschafterin beteiligt ist. Sachverhalt näher erläutern ... In einer Entscheidung v. 31.3.2005 hat sich das Niedersächsische Finanzgericht (6 K 782/03) mit der Frage befasst, ob einer GmbH, an der eine andere GmbH als atypisch stille Gesellschaft ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 519
Freibetrag nach § 11 GewStG auch zwischen Kapitalgesellschaften abgeschlossenen atypisch stillen Gesellschaften  Eine Beteiligung in Form einer typisch stillen Gesellschaft entspricht im Wesentlichen der Stellung eines Darlehensgebers. Der stille Gesellschafter bezieht Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG), sofern die Beteiligung nicht zum BV gehört. Eine atypisch stille Gesellschaft liegt dagegen dann vor, wenn der stille Gesellschafter außer am laufenden Jahresgewi ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 522
Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks bei beschränktem Abzug von Vorsorgeaufwendungen Der Einspruch richtet sich gegen die Ablehnung des Antrages auf Berichtigung des/der Einkommensteuerbescheide für die Kalenderjahre .... gemäß § 165 Abs. 2 AO. Die Kürzung des Vorwegabzugs gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist zu reduzieren, weil nur für einen der Ehegatten der Arbeitgeber zukunftssichernde Leistungen im Sinne des § 3 EStG erbracht hat. Die Rechtsauffassung der OFD Chemnitz vom 22.7.2004 S 2221 - 86/14 - St ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 521
Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks bei beschränktem Abzug von Vorsorgeaufwendungen  Mit der Rechtsbehelfsempfehlung 14/2004  wurde über die Merkwürdigkeiten bei der Auslegung von Vorläufigkeitsvermerken berichtet. Es ging um eine Vfg. der OFD Chemnitz v. 22.7.2004 zur Korrektur von ESt-Bescheiden in den Fällen, in denen bei zusammenveranlagten Ehegatten die Kürzung des Vorwegabzugs auch um den Arbeitslohn des Ehegatten vorzunehmen ist, obwohl bei ihm die Voraussetzungen des § 10 ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 525
Die Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinden wird verfas-sungsrechtlich in Frage gestellt Musterantrag Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ist ein Musterverfahren anhängig, das die Erhebung der Grundsteuer verfassungsrechtlich klären soll (25 K 2643/05). Ein weiteres Verfahren wird in den nächsten Monaten vor dem Finanzgericht Köln folgen. Deshalb beantragen wir die Aufhebung des Grundsteuermessbetrages zum nächsten fälligen Feststellungszeitpunkt für folgende Grundstücke: Hier entsprechende Grunds ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 524
Die Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinden wird verfassungsrechtlich in Frage gestellt Seit der Entscheidung des BVerfG zur Vermögens- und Erbschaftsbesteuerung  wird, bislang zwar sehr verhalten, auch darüber diskutiert, ob die GrSt unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten "zu halten ist". Die GrSt ist immer mehr als eine Sonderbelastung eines bestimmten Vermögens, nämlich des Grundvermögens, zu betrachten, so dass sich die Frage stellt, ob Grundbesitzer gegenüber ander ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 185
A. Vorbemerkung Änderung der AOÄnderung der AO Seit dem 1.4.2005 haben die Finanzbehörden ein Zugriffsrecht auf die sog. Kontostammdaten der Stpfl. Damit tritt Art. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit  in Kraft, mit dem den Finanzbehörden nach Auslaufen des StraBEG  zum 31.3.2005 durch Änderung der §§ 93 Abs. 7 und 8 und 93 b AO ab dem 1.4.2005 erweiterte Kontrollbefugnisse eingeräumt werden. Ziel ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 207
A. Vorbemerkungen § 7 EStDV alt§ 7 EStDV alt § 6 Abs. 3 EStG a.F.§ 6 Abs. 3 EStG a.F. Die Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen zum BW, d.h. ohne Aufdeckung stiller Reserven, ist für die Unternehmensnachfolge insb. i.R. vorweggenommene ...