Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2002 . Seite: 639
|
Der BFH hält das geltende ErbStG insoweit für verfassungswidrig, als die Vorschriften zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage beim BV, bei den Anteilen an KapG sowie beim Grundbesitz gleichheitswidrig ausgestaltet sind. BFH-Beschl. v. 22.5.2002 - II R 61/99, BStBl II 2002, 598 1. Sachverhalt Die Klin. ist Alleinerbin der am 23.7.1997 verstorbenen Erblasserin (E). Diese hatte 1994 eine ETW erworben und den Kaufpreis bis Ende 1996 vol ...
|
|
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2002 . Seite: 639
|
Der BFH hält das geltende ErbStG insoweit für verfassungswidrig, als die Vorschriften zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage beim BV, bei den Anteilen an KapG sowie beim Grundbesitz gleichheitswidrig ausgestaltet sind. BFH-Beschl. v. 22.5.2002 - II R 61/99, BStBl II 2002, 598 I. Sachverhalt Die Klin. ist Alleinerbin der am 23.7.1997 verstorbenen Erblasserin (E). Diese hatte 1994 eine ETW erworben und den Kaufpreis bis Ende 1996 vol ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2002 . Seite: 135
|
Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, ob die Anwendung eines einheitlichen Tarifs bei der ErbSt verfassungswidrig ist, weil BV, (bebauter) Grundbesitz, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und nicht notierte Anteile an KapG nur mit einem (z.T. geringen) Teil ihrer Verkehrswerte in die Bemessungsgrundlage eingehen. I. BFH-Beschl. v. 24.10.2001 - II R 61/99, BStBl II 2001, 834 Sac ...
|
|
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2001 . Seite: 419
|
A. Vorbemerkungen Der Erwerb von BV ist erbschaftsteuerrechtlich in mehrfacher Hinsicht begünstigt: gesetzliche Begünsti-gung des BV bei der ErbSt gesetzliche Begünsti-gung des BV bei der ErbSt - Übernahme der Steuerbilanzwerte in die Einheitsbewertung des BV - Möglichkeit der zinslosen Stundung auf max. 10 Jahre (§ 28 ErbStG) - Gewährung ...
|
|