H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 335
Besondere außergewöhnliche Aufwendungen aufgrund von Behinderungen können als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG anerkannt werden. Der Einspruch richtet sich gegen die Ablehnung der außergewöhnlichen Belastungen für  a) den Einbau eines Fahrstuhles oder b) nachträglichen Nachweis einer medizinisch notwendigen Ausgabe. zu a) Das FG Münster hat mit Urteil vom 8.12.2005 (Urt. v. 8.12.2002 - 8 K 1236/02 E, = Datev-Dok. 5001861, Haufe-Index 1492805) in einem Sonderfall den Anbau eines Behinde ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 339
Die Ansparrücklage gemäß § 7 g Abs. 3 EStG ist kein Bezug bei Ermittlung der Einkünfte in der Bezügegrenze für das Kindergeld Nach der Entscheidung des FG Düsseldorf (FG Düsseldorf, Urt. v. 12.1.2006 - 14 K 2060/05 = Datev-Dok. 5001767) ist auch weiterhin die Ansparrücklage nicht als Bezug bei Ermittlung der Einkünfte und Bezüge aus Gewerbebetrieb zu berücksichtigen. Die Ansparrücklage ist nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht erfasst, so dass der Gesetzgeber diese Rücklage ausdrücklich nicht als Bezug be ...