Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 299
A. Vorbemerkung GesetzesverlaufGesetzesverlauf Der Deutsche Bundestag hatte am 18.5.2000 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses  den Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung angenommen. Am 9.6.2000 hat der Bundesrat über den Gesetzesentwurf beraten und den Vermittlungsausschuss angerufen . Der Vermittlungsausschuss hat am 4.7.2000 mit den Stimmen der Regierun ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 327
A. Vorbemerkung BFH-Rspr. zum Zwei-Konten-ModellBFH-Rspr. zum Zwei-Konten-Modell Der GrS des BFH  hatte das Zwei-Konten-Modell grds anerkannt, weil für den einkommensteuerrechtlich bedeutsamen Veranlassungszusammenhang allein die Verwendung des Darlehensbetrags ausschlaggebend ist. Dies hatte insb. dem BMF, das dem Verfahren beigetreten war, missfallen. Auch der Finanzausschuss des Bundestages hat noch unt ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 349
A. Vorbemerkungen Betätigungen, die ohne Einkunfts- bzw. Überschusserzielungsabsicht durchgeführt werden, sind einkommensteuerrechtlich unbeachtlich. Demgemäß werden Verluste aus Betätigungen, die den Tatbestand der Liebhaberei erfüllen, bei der Einkommensteuer nicht berücksichtigt. Im Bereich der Körperschaftsteuer sind derartige Fälle mit dem Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) zu lösen, da der Kapitalgesellschaft eine auß ...

Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 377
A. Vorbemerkungen Als Baustein der privaten Altersversorgung erfreuen sich Rentenversicherungen zunehmender Beliebtheit. In das Blickfeld der steuerlichen Betrachtung ist dabei insb. die kreditfinanzierte Sofortrente geraten, die durch vier typische Merkmale gekennzeichnet ist: kredit ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 483
Vorsicht bei Fristablauf bei den Finanzgerichten - Einsatz eines Telefaxgerätes Die Einhaltung insb. finanzgerichtlicher Fristen kann einem "Hürdenlauf" ähneln. Auch unter Berücksichtigung der modernsten Techniken verbleibt für den Prozessbevollmächtigten ein erhebliches Risiko bei dem Einsatz dieser Geräte. Es sei an die Entscheidung des BFH vom 14.12.1994  erinnert, wonach das vollständige Fax vor Ablauf der Frist eingegangen sein muss. In Fristnot geratene Prozessbevollmächtigte fa ...