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H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2004 . Seite: 577
Die rückwirkende Anwendung des § 8 Nr. 5 GewStG wird unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft Das FG Berlin hat im Hauptverfahren  die Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des § 8 Nr. 5 GewStG für den Veranlagungszeitraum 2001 zu überprüfen. Gewinne aus Gewerbebetrieb zur Ermittlung des Gewerbeertrages, die nach § 8 b Abs. 1 KStG außer Ansatz blieben, sind nach dieser Vorschrift wieder hinzuzurechnen. Im Streitfall hatte allerdings die GmbH für das Kalender ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2001 . Seite: 77
A. Vorbemerkung Von einer Betriebsaufspaltung spricht man bei einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen einem Besitzunternehmen und einem Betriebsunternehmen. Entscheidend ist dabei, dass beide Unternehmen sachlich und personell miteinander verflochten sind. Nachteile der Betriebsaufspaltung Nachteile der Betriebsaufspaltung Rechtsfolge der Be ...

Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 89
A. Vorbemerkungen I. Wortlaut des § 9 Nr. 1 GewStG "Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird gekürzt um 1,2 vom Hundert des Einheitswertswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden Grundbesitzes; maßgebend ist ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 617
Ist eine Betriebsaufspaltung wegen fehlender personeller Verflechtung zu verneinen, liegen aber die Voraussetzungen eines ruhenden Gewerbebetriebs vor, gilt der Betrieb erst dann als aufgegeben, wenn eine eindeutige Aufgabeerklärung gegenüber dem FA abgegeben worden ist. BFH v. 11.5.1999 - VIII R 72/96, BB 1999, 1537 Die Klin. (eine GbR) hatte zunächst ein Holzverarbeitungswer ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 148
I. Zur Erinnerung Im AktStR 19971 hatten wir uns ausführlich mit der steuerlichen Behandlung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen befaßt. Hauptstreitpunkt in diesen Fällen ist immer wieder die Behandlung der sog. Leerstandszeiten. Nach derzeitiger Rspr. des BFH ist die Rechtslage so, daß diese Zeiten dann der Selbstnutzung zuzurechnen sind, wenn die Wohnung dem Stpfl. zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht. Dies ist jedenfalls ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 148
I. Zur Erinnerung Mit Beschluß vom 24.6.1998 hatte der IV. Senat des Nds. FG dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Gewerbeertragsteuer und die Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind.  Bei dieser Vorlage handelt es sich um denselben Fall, den am 23.5.1997 bereits der zuständige Berichterstatter als Einzelrichter dem BVerfG z ...

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