H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2015 . Seite: 679
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Zu den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rechnung gehört nach § 14 Abs. 4 UStG u.a. auch die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers. Dabei entsteht immer wieder Streit, wie viel "Leben" unter der angegebenen Geschäftsanschrift vorherrschen muss. Nach der restriktiven Rspr. des BFH soll eine Anschrift nicht au ...
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