Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2011 . Seite: 563
Die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen auf Grund Anteilsvereinigung ausgelösten GrESt sind von der aufnehmenden Gesellschaft nicht als Anschaffungs(neben-)kosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren. BFH-Urt. v. 20.4.2011 - I R 2/10, BStBl II 2011, 761 I. Vorbemerkungen Die GrESt erlangt stetig steigende Bedeutung. Ursächlich dafür ist neben höheren Gr ...