Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2021 . Seite: 599
1. Art. 56 Abs. 2 Unterabs. 1 MwStSystRL ist dahin auszulegen, dass die Überlassung eines dem Unternehmen des Steuerpflichtigen zugeordneten Fahrzeugs an dessen Arbeitnehmer nicht in den Anwendungsbereich der MwStSystRL fällt, wenn dieser Umsatz keine Dienstleistung gegen Entgelt darstellt. 2. Art. 56 Abs. 2 Unterabs. 1 MwStSystRL findet dagegen auf einen solchen Umsatz Anwendung, we ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2021 . Seite: 613
Der Anwendung von § 13 b Abs. 5 S. 1 UStG steht nicht entgegen, dass neben dem Unternehmer oder der juristischen Person eine weitere Person Empfänger der Leistung ist, wenn der Unternehmer (oder die ihm gleichgestellte juristische Person) Schuldner des vollen Entgeltbetrages ist und der weitere Leistungsempfänger nicht zum Kreis der in § 13 b Abs. 5 S. 1 UStG genannten Steuerschuldner gehört. BFH-Urt. v. 10.1 ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2021 . Seite: 669
1. Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Stromlieferungen bei umsatzsteuerfreier Vermietung 2. Handelt es sich bei Stromlieferungen über eine Photovoltaikanlage des Vermieters an die Mieter um eine unselbstständige Nebenleistung der steuerfreien Vermietung? Gericht: BFH Aktenzeichen: XI R 8/21 Vorinstanz: Nds. FG, Urt. v. 25.2.2021 - 11 K 201/19, EFG 2021, 883 Umsatzsteuerb ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2021 . Seite: 671
Besteuerung von Umsätzen eines Freizeitparks: Unterliegen die Umsätze aus dem Verkauf von Eintrittskarten für einen Freizeitpark dem ermäßigten Steuersatz? Gericht: BFH Aktenzeichen: XI R 4/21 (Vorlage des BFH an den EuGH v. 6.4.2021 - Az. des EuGH C-406/20) Vorinstanz: FG Münster, Urt. v. 13.8.2020 - 5 K 1228/18 U, EFG 2020, 1548 Umsatzsteuerbescheid … vom … für Frau/Herrn … St.-Nr.: … / hier: Steuerermäßigung für Freizeitparkbetreiber – § 1 ...

AktStR: Redaktion AktStR, 2021 S. 673: Steuerschuldnerschaft einer Ehegatten-Vermietungs-GbR trotz Erwerbs des Anlageobjekts vom Bauträger zu Bruchteilseigentum Steuerschuldnerschaft einer Ehegatten-Vermietungs-GbR trotz Erwerbs des Anlageobjekts vom Bauträger zu Bruchteilseigentum Redaktion AktStR Jahrgang: 2021 . Seite: 673 Zur PDF-Fassung dieses Beitrages. Ist der Erwerb von Eigentumswohnungen in Bruchteilseigentum eine Vorbereitungshandlung für die in der Rechtsform einer personengleichen GbR nachfolgende Vermietung und daher der unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen, mit der Rechtsfolge, dass die GbR gem. § 13 b Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 S. 1 UStG als Steuerschuldnerin heranzuziehen ist? Gericht: BFH Aktenzeichen: V R 44/20 Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urt. v. 16.9.2020 - 5 K 1048/17 U, AO EFG 2021, 315 Umsatzsteuerbescheid … vom … für A & B GbR St.-Nr.: … / hier: Steuerschuldnerschaft der Ehegatten-Vermietungs-GbR trotz formalen Erwerbs des Anlageobjekts vom Bauträger zu Bruchteilseigentum – § 13 b UStG Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den o.g. Bescheid lege ich hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein und beantrage im Namen und in Vollmacht der Einspruchsführerin, den angefochtenen Umsatzsteuerbescheid ersatzlos aufzuheben. Begründung Der angefochtene Umsatzsteuerbescheid ist rechtswidrig und verletzt die Einspruchsführerin in ihren Rechten. Die Eheleute A und B haben im Streitjahr als Anlageobjekte vom Bauträger … (Anzahl) … noch zu errichtende Wohnungen mit Vermietungsgarantie erworben und dabei bereits in den notariellen Verträgen die Absicht manifestiert, die Wohnungen jeweils zu hälftigen Miteigentumsanteilen zu erwerben und diese nach Fertigstellung gemeinsam und langfristig zu vermieten. Die Verkäuferfirma hat im notariellen Vertrag ausdrücklich auf die grundsätzlich nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG bestehende Steuerfreiheit gem. § 9 UStG verzichtet. Zu Unrecht haben Sie eine aus den Eheleuten A und B bestehende GbR als Steuerschuldnerin im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wohnungen gem. § 13 b Abs. 2 Nr. 3 UStG in Anspruch genommen. Die Eheleute A und B haben keinen notariellen Vertrag für eine GbR, die Grundstücke vermietet, abgeschlossen. Sie halten vielmehr das Eigentum an den Wohnungen lediglich als Bruchteilsgemeinschaft. Auch die Eigentumseintragung im Grundbuch ist nicht als GbR erfolgt. Im Übrigen ist die in den Kaufverträgen vom Verkäufer ausgesprochene Option zur Umsatzsteuer ins Leere gelaufen, da die veräußerten Wohnungen jeweils einen abgeschlossenen Vermietungsteilbetrieb i.S.v. § 1 Nr. 1 a UStG darstellen und auf die „Steuerfreiheit“ einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht verzichtet werden kann. Bei den jeweils erworbenen Teilbetrieben handelt es sich um Vermietungsunternehmen, bestehend aus dem zu vermietenden Wirtschaftsgut, einem abgeschlossenen Mietvertrag, einer Mietverwaltung und einer Mietgarantie. Da diese streitentscheidende Rechtsfrage aktuell Gegenstand des beim BFH unter dem Az V R 44/20 geführten Revisionsverfahrens ist (Zulassung durch FG; Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urt. v. 16.9.2020 - 5 K 1048/17 U, AO, EFG 2021, 315), gehe ich davon aus, dass das Einspruchsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch den BFH zwangsweise ruht (§ 363 Abs. 2 S. 2 AO). Mit freundlichen Grüßen Steuerberater/-in

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 437
I. Neufassung des § 50 a Abs. 7 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 Im AktStR, Special, Bd. 2  hatten wir über die Änderung des § 50 a Abs. 7 EStG durch das StEntlG berichtet. Die Vorschrift hat nunmehr folgende Fassung: § 50 a Abs. 7 EStG "(7) Der Schuldner einer Vergütung für die Herstellung eines Werks im Inland hat für Rechnung des im Ausland ansässigen G ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 459
Eine ETW ist auch dann mit Bezugsfertigkeit i.S.d § 7 Abs. 5, 5a EStG "fertiggestellt", wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein bürgerlich-rechtliches Wohneigentum begründet und die Teilungserklärung noch nicht abgegeben worden ist. BFH v. 26.1.1999 - IX R 53/96, DStR 1999, 892 Der Kl. hatte mit notariellem Kaufvertrag vom 29.01.1992 eine bereits Ende 1991 fertiggestellte ETW erworben. Der Verkäufer hatte zum gleichen Zeitpunkt (29.1.1992) eine ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 461
Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb wird nicht zerschlagen, wenn die Hofstelle auf den Hoferben übergeht, aber der testamentarische Alleinerbe Stückländereien in beträchtlichem Umfang bewirtschaften kann. BFH v. 18.3.1999 - IV R 65/98, DStR 1999, 927 Ein Landwirtsehepaar hatte zwei Adoptivsöhne. Der eine erbte nach dem Tode des Vaters in 1971 de ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 463
Im Falle der Geltendmachung des WK-Pauschbetrages des § 9 a S. 1 Nr. 2 EStG gehören nicht nur die Kaltmieten, sondern auch die vereinnahmten Mietnebenkosten zu den Einnahmen aus VuV. Nds. FG v. 22.7.1998 - III 347/97, DStRE 1999, 421 (Rev. beim BFH, Az.: IX R 69/98) Zur Erinnerung: Der (inzwischen wieder aufgehobene) § 9 a S. 1 Nr. 2 EStG sah einen WK-P ...