H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 339
Die Ansparrücklage gemäß § 7 g Abs. 3 EStG ist kein Bezug bei Ermittlung der Einkünfte in der Bezügegrenze für das Kindergeld Nach der Entscheidung des FG Düsseldorf (FG Düsseldorf, Urt. v. 12.1.2006 - 14 K 2060/05 = Datev-Dok. 5001767) ist auch weiterhin die Ansparrücklage nicht als Bezug bei Ermittlung der Einkünfte und Bezüge aus Gewerbebetrieb zu berücksichtigen. Die Ansparrücklage ist nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht erfasst, so dass der Gesetzgeber diese Rücklage ausdrücklich nicht als Bezug be ...