Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2016 . Seite: 91
Die Finanzbehörde darf sich erst dann unmittelbar an andere Personen als den Beteiligten (sog. Dritte) wenden, wenn sie es i.R.e. vorweggenommenen Beweiswürdigung aufgrund konkret nachweisbarer Tatsachen als zwingend ansieht, dass der Versuch der Sachverhaltsaufklärung durch den Beteiligten ...

Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2016 . Seite: 101
Entsprechend der Funktion der verbindlichen Auskunft im Besteuerungsverfahren, dem Steuerpflichtigen Planungs- und Entscheidungssicherheit, d.h. Rechtssicherheit hinsichtlich der Einschätzung eines geplanten Sachverhalts bzw. Vertragsmodells durch die Finanzbehörde zu verschaffen, regelt die verbindliche Auskunft lediglich, wie die Finanzbehörde eine ihr zur Prü ...