H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2015 . Seite: 688
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Der Einspruch richtet sich gegen die Korrektur des GrESt-Bescheids vom (individuell einsetzen). Die Voraussetzungen für eine nachträgliche Korrektur der Bemessungsgrundlage für die Gebäudekosten liegen nicht vor. Der zu bescheidende Sachverhalt bedingt eine Zusammenrechnung der Verträge von Grun ...
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