Dr. Norbert Bolz, Richter am FG a.D., Hannover
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Jahrgang: 2016 . Seite: 487
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Das Finanzamt ist nach § 367 Abs. 2 S. 2 AO verfahrensrechtlich zum Erlass einer verbösernden Einspruchsentscheidung berechtigt, wenn ein Teilerlass mit dem Einspruch angefochten wird. Aufgrund der im Einspruchsverfahren geltenden umfassenden Überprüfungsmöglichkeit nach § 367 Abs. 2 S. 1 AO ist das Finanzamt nicht an die Voraussetzunge ...
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