Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2024 . Seite: 91
1. Im Fall der Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft tritt der übernehmende Rechtsträger (Organträger) hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG) auch dann nach § 4 Abs. 2 S. 1 i.V.m. S. 3 UmwStG 2006 in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein, wenn der umwandlungssteuerliche Übertragungsstichtag nicht auf den Beginn des Wirtschaf ...