H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2003 . Seite: 766
Festsetzung eines negativen Solidaritätszuschlags zur Körperschaftsteuer im Ausschüttungsfall Das FG München  hat sich mit der Frage befasst, ob ein negativer SolZ festzusetzen ist, wenn ausschüttungsbedingt die KSt-Minderung i.S.d. § 27 KStG größer als die Tarifbelastung ist. Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG 1995 ist die Festsetzung eines negativen SolZ nur dann ausgeschlossen, wenn die Bemessungsgrundlage durch die Anrechnung oder Vergütung von KSt negativ wird. Bei einer ausschütt ...