Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2018 . Seite: 293
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Wohnungen, die eine Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte zur Nutzung überlässt, gehören nur zum begünstigten Vermögen i.S.d. § 13 b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 S. 2d ErbStG 2009, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung i.R.e. wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Zusatzleistungen erbringt, die das bei lang ...
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