Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 168
Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, die Abziehbarkeit privat veranlaßter Schuldzinsen wieder einzuführen BFH v. 29.7.1998 - X R 105/92, DB 1999, 77 Die Kl. hatten verfassungsrechtliche Bedenken dagegen vorgebracht, daß ein Abzug privat veranlaßter Schuldzinsen seit dem VZ 1974 nicht mehr möglich sei. Zur Begründung hatten sie unter Hinweis auf die Entscheidung des GrS zum sog. "Zwei - oder Mehrkontenmodell" (BS ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 170
Ein Anspruch auf Förderung nach § 10 e EStG besteht dann nicht, wenn dem Erwerber des eigengenutzten EFH der Kaufpreis in der Weise geschenkt wird, daß der Schenker den vom Erwerber geschuldeten Kaufpreis auf das im Kaufvertrag angegebene Notaranderkonto überweist. BFH v. 29.7.1998 - X R 54/95, DB 1998, 2347 Der BFH-Entscheidung lag folgender ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 172
I. Zum Rechtsschutz einer Bank gegen die drohende Auswertung von KM anläßlich der Außenprüfung einer Bank Nds. FG, Beschl. v. 30.9.1998 - X 437/98 V, EFG 1999, 10 Die ASt ist eine überregional tätige Privatbank, bei der das FA für GBp (FA) für die VZ 90-93 eine Außenprüfung durchführte. Im Rahmen der Außenprüfung wurden u.a. das interne Termingeldkonto, die internen Auszahlungskonten für Sparbriefe und Kredite an Kunden, das CpD-Konto sowie das interne Konto für ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 181
Bindungswirkung der Anrechnungsverfügung im Steuerbescheid für den Abrechnungsbescheid nach § 218 AO Eine Verfügung über die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen, Steuervorauszahlungen und anrechenbarer KSt ist ein Verwaltungsakt mit Bindungswirkung. Der AO-Anwendungserlaß wurde in diesem Punkt umfassend geändert (BMF BStBl I 1998, 630 ff.). Die Anrechnung von Steuern in einer Anrechnungsverfügung kann durch einen späteren Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO nur dann geändert werd ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 184
Beweislastverteilung bei Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen Der BFH hat sich mit Urteil vom 19.5.1998  dazu geäußert, wen die Beweislast bei der Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 trifft. Die Leitthese dieses Urteils macht deutlich, daß das FA bei Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO die objektive Beweislast (Feststellungslast) trägt, daß die für die Änderung des Bescheides erforderlichen tatsächlichen ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 187
Kann im Billigkeitsverfahren nach § 227 AO eine Umsatzsteuerschuld gem. § 14 Abs. 3 Satz 2, 2. Alternative UStG erlassen werden, wenn tatsächlich ein Schaden für den Fiskus nicht entstanden ist? Der BFH hat mit Beschluß vom 15.10.1998  dem EuGH die Frage zur Vorentscheidung vorgelegt, ob die Berichtigung einer zu Unrecht in Rechnung gestellten Umsatzsteuer im Billigkeitsverfahren möglich ist. Weiterhin sei zu klären, ob die Berichtigung dieser Rechnung zwingend voraussetzt, daß der Au ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 189
Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstandes zum PV (nichtunternehmerischer Bereich) oder zum Unternehmen Ein weiterer Vorlagebeschluß des BFH an den EuGH beschäftigt sich mit der Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstandes zum PV (nichtunternehmerischer Bereich) oder zum unternehmerischem Vermögen (BFH DStR 1998, 1958). Ein Unternehmer hatte sein Fahrzeug zu 70 % unternehmerisch und zu 30 % nichtunternehmerisch genutzt. Er konnte einen Vorsteuerabzug auf die AK nicht in Anspru ...