Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 723
Eine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes kann sich aus schuldrechtlichen Bindungen des an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligten Gesellschafters ergeben, so dass dessen Anteil am Gesellschaftsvermögen einem Dritten (Neugesellschafter) zuzurechnen ist. Für diese Zurechnungsentscheidung kann unter Beachtung gru ...