Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2013 . Seite: 683
Der Steuertatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG (Anteilsvereinigung) ist nicht (mehr) erfüllt, wenn durch einen Anteilsrückerwerb das von dieser Vorschrift vorausgesetzte Quantum von 95 % der Anteile der Gesellschaft unterschritten wird. BFH-Urt. v. 11.6.2013 - II R 52/12, BFH/NV 2013, 1498 I. Vorbemerkungen Der GrESt unterliegt ...