H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2016 . Seite: 144
Die Entscheidung des BFH zu Auskunftsersuchen an Dritte gibt Anlass, das Verhalten der FÄ zu überprüfen.   Dritte sollen nur dann zur Auskunft angehalten werden, wenn die Sachverhaltsaufklärung beim Beteiligten nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht.  Diese gesetzlich bestimmte zwingende Reihenfolge wird seitens des ...