Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2000 . Seite: 577
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A. Vorbemerkung VSt ab 1.1.1983 materiell verfassungswidrigVSt ab 1.1.1983 materiell verfassungswidrig Ausgangspunkt der Problematik ist der Beschluss des BVerfG vom 22.6.1995 , der die Unvereinbarkeit von § 10 Nr. 1 des Vermögensteuergesetzes (VStG) für die Veranlagungszeiträume seit 1983 mit Art. 3 Abs. 1 GG feststellte. Das BVerfG forderte den Gesetzgeber zu einer Neuregelung der VSt bis spätestens zum ...
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