Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2019 . Seite: 327
|
Leistungen eines Arztes i.R.e. Notdienstes, die dazu dienen, gesundheitliche Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen, um sofort geeignete Maßnahmen einleiten und damit einen größtmöglichen Erfolg einer (späteren) Behandlung sicherstellen zu können, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfreie Heilbehandlungen im Bereic ...
|