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H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 695
Handelsübliche Bezeichnung einer Lieferung in Rechnungen Nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG müssen in Rechnungen Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung bezeichnet werden. Dabei ist die handelsübliche Bezeichnung anzugeben. In einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz hat jüngst der BFH mit Beschluss vom 6.4.2006  AdV gewährt und entschieden, dass es höchstrichterlich noch nicht geklärt sei, ob in einer Rechnung über die Lieferung v ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 696
Höchstrichterlich ist noch nicht geklärt, ob bei einfachen Liefergegenständen, wie z.B. Mobiltelefonen, die zugeordnete Gerätenummer in der Rechnung oder in einer Anlage zur Rechnung, z.B. im Lieferschein, angegeben sein muss. (BFH-Beschl. v. 6.4.2006 - V B 22/06, BFH/NV 2006, 1715) Der BFH hat mit dem o.a. Beschluss Aussetzung der Vollziehung gewährt. Das Hauptsacheverfahren ist noch nicht beim zuständigen Finanzgericht anhängig, weil das FA zuvor die Handelüblichkeit der Bezeichnung der Gegenstände nac ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 697
Erster Finanzgerichtsprozess zur Besteuerung von Alterseinkünften ist anhängig Auf Grund der Entscheidung des BVerfG vom 6.3.2002  musste der Gesetzgeber die Besteuerung der Alterseinkünfte insb. für Rentner und Beamte neu regeln . Das durch das sog. AltEinkG  hat einige Tücken, die die Gerichte beschäftigen werden . So wird z.B. i.R.d. sog. Kohortenbesteuerung aufgrund der Übergangsregelung der stpfl. Anteil der Rente ab 2005 mit 50 % besteuert. Dieser Anteil steigt jährlich bis ...

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