Dr. Norbert Bolz, Richter am FG a.D., Hannover
Jahrgang: 2017 . Seite: 391
1. Nicht jeder nur in den Abendstunden oder an Wochenenden nutzbare Schreibtischarbeitsplatz in einem Praxisraum steht zwangsläufig als ein "anderer Arbeitsplatz" i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 b EStG zur Verfügung. 2. Die Feststellung, ob ein selbstständig Tätiger einen Arbeitsplatz in seiner Praxis in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise zumutbar nutzen k ...

Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Jahrgang: 2017 . Seite: 403
1. Das Passivierungsverbot des § 5 Nr. 4 b S. 1 EStG erfasst auch in künftigen Wirtschaftsjahren als Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes zu aktivierende Aufwendungen, die zu keinem Ertrag mehr führen können. 2. Ob bezogen auf die Abzinsung von Rückstellunge ...

Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2017 . Seite: 421
1. Abweichend von der bisherigen (durch die Rechtsprechung gebilligten) Verwaltungsauffassung, wonach sich die Höhe der zumutbaren Belastung ausschließlich nach dem höheren Prozentsatz richtet, sobald der Gesamtbetrag der Einkünfte eine der in § 33 Abs. 3 S. 1 EStG genannten Grenzen überschreitet, ist die Regelung so zu verstehen, dass nur der Teil d ...

Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
Jahrgang: 2017 . Seite: 433
Wird ein Antrag gem. § 32 d Abs. 6 EStG gestellt, können negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, die dem gesonderten Tarif des § 32 d Abs. 1 EStG unterliegen, mit positiven tariflich besteuerten Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werde ...

Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
Jahrgang: 2017 . Seite: 445
Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 32 d Abs. 1 EStG ist bei einer Darlehensgewährung an eine Kapitalgesellschaft nicht schon deshalb nach § 32 d Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG ausgeschlossen, weil der Gläubiger mittelbar zu mindestens 10 % an der Schuldnerin beteiligt ist (entgegen BMF-Schreibe ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2017 . Seite: 455
1. Die Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem vor dem 1.1.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag ist als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen. Di ...