Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2001 . Seite: 419
A. Vorbemerkungen Der Erwerb von BV ist erbschaftsteuerrechtlich in mehrfacher Hinsicht begünstigt: gesetzliche Begünsti-gung des BV bei der ErbSt gesetzliche Begünsti-gung des BV bei der ErbSt - Übernahme der Steuerbilanzwerte in die Einheitsbewertung des BV - Möglichkeit der zinslosen Stundung auf max. 10 Jahre (§ 28 ErbStG) - Gewährung ...