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Redaktion AktStR
Jahrgang: 2019 . Seite: 191
Unter welchen Voraussetzungen ist in Entsendefällen (der Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber i.R.e. Entsendevertrages zu einem verbundenen Unternehmen in das Ausland entsandt und schließt dort zusätzlich einen lokalen Arbeitsvertrag) von einer dauerhaften Zuordnung i.S.d. § 9 Abs. 4 EStG auszugehen (hier: Berücksichtigung der vom ausländischen ...

AktStR: Redaktion AktStR, 2019 S. 193: Schwarzer Anzug als Berufskleidung eines Trauerredners? Schwarzer Anzug als Berufskleidung eines Trauerredners? Redaktion AktStR Jahrgang: 2019 . Seite: 193 Zur PDF-Fassung dieses Beitrages. Handelt es sich bei dem schwarzen Anzug, der schwarzen Damenbluse und dem schwarzen Damenpullover sowie den schwarzen Schuhen um typische Berufskleidung hauptberuflich tätiger Trauerredner und Trauerbegleiter, sodass deren Anschaffungs- und Reinigungskosten als Betriebsausgaben abziehbar sind? Gericht: BFH Aktenzeichen: VIII R 33/18 Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.8.2018 - 3 K 3278/15, EFG 2018, 1940 mit Anmerkung Weinschütz Einkommensteuerbescheid ... vom ... für Frau / Herrn ... St.-Nr.: ... / hier: Abzug von Aufwendungen für bürgerliche Kleidung als Erwerbsaufwendungen - § 12 Nr. 1 EStG Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den o.g. Bescheid lege ich hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein und beantrage im Namen und in Vollmacht des Einspruchsführers, weitere Aufwendungen i.H.v. ... EUR als Werbungskosten/Betriebsausgaben steuermindernd zu berücksichtigen und die Einkommensteuer entsprechend herabzusetzen. Begründung Der angefochtene Einkommensteuerbescheid ist rechtswidrig und verletzt den Einspruchsführer in seinen Rechten. Zu Unrecht gehen Sie davon aus, dass es sich bei den geltend gemachten Aufwendungen i.H.v. 50 % für Kleidung, Schuhe und Reinigung von Kleidung nicht um abzugsfähige Erwerbsaufwendungen handelt, sondern um Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG). Auch das Tragen von bürgerlicher Kleidung wie eines schwarzen Anzugs kann nahezu ausschließlich beruflich oder betrieblich bedingt sein und dazu führen, dass diese Kleidung zu typischer Berufskleidung wird (vgl. etwa BFH-Urt. v. 30.9.1970 - I R 33/69, BStBl II 1971, 50 betr. schwarze Anzug eines Leichenbestatters; BFH-Urt. v. 9.3.1979 - VI R 171/77, BStBl II 1979, 519 betr. Aufwendungen für die Anschaffung, Reinigung und Instandhaltung eines schwarzen Anzugs eines Oberkellners; BFH-Urt. v. 4.12.1987 - VI R 20/85, BFH/NV 1988, 703 betr. Kombination einer schwarzen Hose in Verbindung mit einer weißen Kellnerjacke eines Geschäftsführers/Oberkellners eines Speiselokals; BFH-Urt. v.10.11.1989 - VI R 159/86, BFH/NV 1990, 288 betr. schwarze Anzug eines katholischen Geistlichen). In gleicher Weise müssen die Aufwendungen im Streitfall (z.B. schwarzer Anzug und schwarze Schuhe eines selbstständigen Trauerredners und Trauerbegleiters) zum Abzug zugelassen werden. Da diese streitentscheidende Rechtsfrage aktuell Gegenstand eines beim BFH unter dem Az VIII R 33/18 geführten Revisionsverfahrens ist (Zulassung durch FG - Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg, Urt. v 29.8.2018 - 3 K 3278/15, EFG 2018, 1940), gehe ich davon aus, dass das Einspruchsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch den BFH zwangsweise ruht (§ 363 Abs. 2 S. 2 AO). Mit freundlichen Grüßen Steuerberater/-in

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2019 . Seite: 195
Ist bei der Ermittlung des Umfangs der lohnsteuerpflichtigen Zuwendungen, die Arbeitnehmern i.R.e. Betriebsveranstaltung (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a EStG) gewährt werden, auf die Anzahl der angemeldeten oder der tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer abzustellen und sind sog. "No-Show-Kosten" für nicht anwesende Personen, die durch die Buchung der Veranstaltung fü ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2019 . Seite: 197
1. Sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits über das Umgangsrecht eines Vaters mit seinem Kind (Kindeswohl) als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 2 S. 4 EStG abzugsfähig, da es verfassungsrechtlich geboten ist, die Begriffe "Existenzgrundlage" und "lebensnotwendige Bedürfnisse" auch in einem immateriellen Sinn zu deuten? 2. Sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtss ...

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Jahrgang: 2019 . Seite: 199
Ist in Fällen, in denen i.R.e. Regel-Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner eine Restschuldbefreiung beantragt und diese ihm erteilt worden ist, die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung i.R.d. Ei ...

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Jahrgang: 2019 . Seite: 201
1. Ist der Begriff Wohnungsbau in § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG eng oder weit auszulegen? 2. Umfasst er ausschließlich die zu Wohnzwecken genutzten Bauten? Gericht: BFH Aktenzeichen: IV R 32/18 Vorinstanz: Nds. FG, Urt. v. 19.9.2018 - 10 K 174/16, EFG 2019, 63 mit Anmerkung Schober Gewerbesteuermessbetragsbescheid ... vom ... für X-KG - St.-Nr.: ... / hier: Erweiterte Kürzu ...

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Jahrgang: 2019 . Seite: 203
Ist die Konzernklausel analog auch bei der Gewerbesteuer anzuwenden mit der Folge, dass die Unternehmeridentität der Personengesellschaft gewahrt bleibt, wenn ihre Kommanditistin den Kommanditanteil abspaltet und gegen Gewährung neuer Geschäftsanteile in eine andere Kapitalgesellschaft einbringt, wobei hinter der übertragenden und der überneh ...

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Jahrgang: 2019 . Seite: 205
Schenkungsteuer bei gemeinsamer Luxus-Kreuzfahrt: Stellt die Verschaffung von Reiseleistungen im Fall des sog. gemeinsamen Konsums eine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar? Gericht: BFH Aktenzeichen: II R 24/18 Vorinstanz: FG Hamburg, Urt. v. 12.6.2018 - 3 K 77/17, EFG 2018, 1559 Schenkungsteuerbescheid vom ... für Frau / Herrn ... St.-Nr.: ... / hier: Schenkungsteuer bei gemeinsamer Luxus-Kreuzfahrt - § 7 Abs. ...

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Jahrgang: 2019 . Seite: 207
Liegt die für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft erforderliche finanzielle Eingliederung in das Unternehmen des Mehrheitsgesellschafters auch dann vor, wenn der Mehrheitsgesellschafter nur über 50 % der Stimmrechte verfügt und in beiden Gesellschaften dieselbe Person als alleiniger Geschäft ...

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