H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 333
Besondere außergewöhnliche Aufwendungen aufgrund von Behinderungen können als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG anerkannt werden. Bereits mit der Rechtsbehelfsempfehlung Nr. 11/2000  wurde auf einen Rechtsstreit hingewiesen, den der BFH am 23.5.2002  entschieden hat. Im Hinblick auf die Gegenwerttheorie des BFH ergeben sich für die Praxis immer wieder Zweifelsfragen, ob ein unmittelbarer, individueller Aufwand aufgrund einer Erkrankung als außergewöhnliche Belastung ...