Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2010 . Seite: 108
Eine die Berichtigung nach § 129 AO ermöglichende offenbare Unrichtigkeit kann auch vorliegen, wenn das FA eine in der Steuererklärung enthaltene offenbare Unrichtigkeit des Stpfl. als eigene übernimmt. Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sie sich ohne Weiteres aus der Steuererklärung des Stpfl., deren Anlagen sowie d ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2010 . Seite: 116
Die Befugnisse aus § 147 Abs. 6 AO stehen der Finanzbehörde nur in Bezug auf Unterlagen zu, die der Stpfl. nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren hat. Führt der Stpfl. Aufzeichnungen, zu denen er gesetzlich nicht verpflichtet ist, so sind die Aufzeichnungen dann nicht gem. § 146 Abs. 6 AO "für die Besteuerung von Bedeutung", wenn sie der Besteuer ...