Redaktion AktStR
Jahrgang: 2007 . Seite: 0
§ 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a AO erlaubt die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden zu Gunsten des Stpfl., soweit dieser innerhalb der Einspruchsfrist zustimmt oder den Antrag stellt bzw. soweit das FA einem Einspruch oder einer Klage abhilft. Zu Lasten des Stpfl. ist die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides mit seiner Zustimmung hingegen stets möglich. Während es sich hier um eine Aufhebungs-/Änderungsvorschrift handelt, ermä ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2007 . Seite: 0
Zu dieser Frage folgendes Beispiel: Das FA hat einen Schätzungsbescheid erlassen, gegen den Einspruch eingelegt wird. Es gelingt dem StB nicht, die Steuererklärung vor Erlass der Einspruchsentscheidung fertig zu stellen. Das FA erlässt daher einen ablehnenden Einspruchsbescheid. Hier kann das FA den Schätzungsbescheid noch ändern, wenn der StB einer solchen Änderung vor Ablauf der Klagefrist zustimmt oder den Antrag gest ...