Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2004 . Seite: 756
1. Eine als Vermieterin auftretende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grds. beteiligtenfähig und klagebefugt (Änderung der Rspr.). 2. Der Mietvertrag zwischen einer GbR und einem Gesellschafter ist steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn un ...