Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2015 . Seite: 663
Im Rahmen einer Außenprüfung kann die Finanzverwaltung die Herausgabe digitalisierter Steuerdaten zur Speicherung und Auswertung auf mobilen Rechnern der Prüfer nur verlangen, wenn Datenzugriff und Auswertung in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen oder in den Diensträumen der Finanzverwaltung stattfinden. Eine Speicherung von Daten über den tatsächli ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2015 . Seite: 695
Zur Frage der Einbeziehung von Aufwendungen für Schönheitsreparaturen sowie für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen, in die Prüfung von anschaffungsnahen Herstellungskosten i.R.e. umfassend durchgeführten Instandsetzung und Modernisierung. Gericht: BFH Aktenzeichen: IX R 22/15 Vorinstanz: FG Münster, Urt. v. 25.9.2014 - 8 K 4017/11 E, EFG 2015, 1179 Einspruchsmuster Einko ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2015 . Seite: 379
Verwendet ein Rechtsanwalt Fremdgelder für eigene Zwecke, verlieren diese nicht die Eigenschaft als durchlaufende Posten und sind i.R.d. Einnahmenüberschussrechnung nicht in die Gewinnermittlung einzubeziehen. BFH-Urt. v. 16.12.2014 - VIII R 19/12, BFH/NV 2015, 1160 I. Vorbemerkungen 1. Gewinnbegriff und dessen Folgen Der der EÜR zugrunde liegende Gewinn ...

Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2015 . Seite: 387
Zahlungen nach § 153 a StPO, die gegen einen Gesellschafter einer Steuerberatungs-GbR wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung festgesetzt werden, sind auch dann nicht als Betriebsausgabe der GbR abziehbar, wenn die fragliche Straftat im Zusammenhang mit der Steuerberatungstätigkeit der Gesellschaft stand. BFH-Urt. v. 16.9 ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2015 . Seite: 399
1. Bei der Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist zwischen der Wahrscheinlichkeit des Bestehens der Verbindlichkeit und der Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Inanspruchnahme hieraus zu unterscheiden. 2. Der Steuerpflichtige kann nicht verpflichtet sein, eine Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit wegen ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2015 . Seite: 411
Überschreiten Ärzte in ihrer Verordnungspraxis die dafür bestehenden Richtgrößenvolumen um mehr als 25 %, so sind sie schon aufgrund des sich aus § 106 Abs. 5a SGB V ergebenden Rechts der Krankenkassen auf Erstattung des sich daraus ergebenden Honorarmehraufwands bei Annahme fehlender Rechtfertigungsgründe für die Überschreitung berechtigt, eine Rückstellung für diese Erstattungsforderun ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2015 . Seite: 417
1. § 7 g EStG setzt für den Nachweis der Investitionsabsicht auch bei in Gründung befindlichen Betrieben keine verbindliche Bestellung des anzuschaffenden Wirtschaftsguts voraus. An die Feststellung der Investitionsabsicht sind jedoch strenge Maßstäbe zu legen. 2. Bei der Prüfung der Investitionsabsicht ist eine begrenzte Be-rücksichtigung der künftigen Entw ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2015 . Seite: 427
An einer nach § 8 Abs. 2 S. 2 - 5 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG zu bewertenden Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs zu privaten Fahrten durch den Arbeitgeber fehlt es, wenn das Fahrzeug dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist. BFH-Urt. v. 18.12.2014 - VI R 75/13, BFH/NV 2015, 887 I. Vorbemerkungen Die private Nutzung eines zu mehr ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2015 . Seite: 441
Ein verbleibender Verlustvortrag ist auch dann erstmals gem. § 10 d Abs. 4 S. 1 EStG gesondert festzustellen, wenn ein Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung nicht mehr erlassen werden kann. BFH-Urt. v. 13.1.2015 - IX R 22/14, BFH/NV 2015, 891 I. Vorbemerkungen 1. Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Erstausbildung Stpfl., ...