Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2001 . Seite: 638
Verzichtet ein Gesellschafter aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen auf eine Darlehensforderung gegen seine Gesellschaft, führt dies bei der Gesellschaft auch dann zu einer Einlage in Höhe des Teilwerts der Forderung, wenn das Darlehen vor dem Verzicht kapitalersetzenden Charakter hatte. BFH-Beschl. v. 16.5.2001 - I B 143/00, BFH/NV 2001, 1353 I. Sachverhalt und Entscheidung Die Klin. war e ...