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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2021 . Seite: 831
1. § 23 Abs. 1 S. 3 EStG ist eine Missbrauchsverhinderungsvorschrift i.S.v. § 42 Abs. 1 S. 2 AO; damit ist die Annahme eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 42 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 AO für den Fall der Veräußerung nach unentgeltlicher Übertragung grundsätzlich ausgeschlossen. 2. Hat der ...

Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
Jahrgang: 2021 . Seite: 839
1. Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt für die Auswahl des Zinsgegenstands und die Bestimmung des Zinssatzes im Steuerrecht ist ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab. Zinsregelungen als steuerliche Nebenleistungen bedürfen zur Wahrung der Belastungsgleichheit eines über den Zweck d ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2021 . Seite: 861
Ist trotz Erfüllung des Tatbestands einer entgeltlichen Vermietung i.S.v. § 21 Abs. 2 S. 2 EStG mit mindestens 66 % der ortsüblichen Miete in Fällen der Vermietung eines aufwendig gestalteten Wohngebäudes (im konkreten Fall Einfamilienhaus mit weit über 250 qm Wohnfläche) eine Totalüberschussprognose angezeigt? Gericht: BFH Aktenzeichen: IX R 17/21 Vorinst ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2021 . Seite: 867
Entspricht das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 2 UStG angeordnete Aufteilungsverbot, wonach Verpflegungsleistungen nicht unmittelbar der Vermietung dienen und deshalb nicht ermäßigt besteuert werden, auch nach dem Ergehen des EuGH-Urteils Stadion Amsterdam vom 18.1.2018 - C-463/16 noch Unionsrecht? Gericht: BFH Aktenzeichen: VI ...

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