H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2016 . Seite: 681
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Für im Inland belegene Gebäude, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich liegen, können erhöhte Absetzungen nach § 7 h EStG für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S.d. § 177 Baugesetzbuch - BauGB - in Anspruch genommen werden. In welchem Umfang diese Aufwendungen zu berücksichtigen sind, ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2016 . Seite: 682
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Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtanerkennung begünstigter Aufwendungen i.S.d. § 7 h EStG. Für im Inland belegene Gebäude, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich liegen, können erhöhte Absetzungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S.d. § 177 Baugesetzbuch - BauGB - in Anspruch genommen werden (§ 7 h EStG). In welchem Umfang diese Aufwe ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2016 . Seite: 683
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Sind die Verluste aus der Nichtvermietung einer Eigentumswohnung mit anderen Einkünften verrechenbar, wenn dieses Objekt am Markt nicht mehr vermietungsfähig ist, da der Gesamtkomplex nicht mehr nutzbar ist und die Eigentümergemeinschaft offensichtlich keine ausreichenden Maßnahmen zur Erhaltung des Objektes ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2016 . Seite: 684
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Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung der Verluste bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für das Objekt (individuell ausführen). Der Vermietungswille des Steuerpflichtigen liegt vor; er wird allerdings in dieser Absicht behindert, weil die Eigentümergemeinschaft die Pflege/Sanierung des Objektes aus den unterschiedlichsten Gründen nicht wie gewünscht realisieren konnte (individuell ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2016 . Seite: 685
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Der Gesetzgeber versucht die Berücksichtigung von Verlusten immer wieder einzuschränken. Folge sind komplizierte und streitanfällige Regelungen, wie vor allem auch § 8 c KStG zeigt. Die grds. Regelung ist beim BVerfG aufgrund eines Vorlagebeschlusses ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2016 . Seite: 686
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Der Einspruch richtet sich gegen die Einschränkung von Verlusten gem. § 8 c KStG. Die grds. Regelung dieser Vorschrift ist beim BVerfG (2 BvL 6/11) aufgrund des Vorlagebeschlusses des FG Hamburg (Beschl. v. 4.4.2011 - 2 K 33/10, EFG 2011, 1460) anhängig. Aufgrund dieses Verfahrens ruht ein Revisionsverfahren beim BFH (Beschl. v. 28.10.2011 - I R 31/11). Beide Verfahren begründen grds. das Ruhen des Einspruchsverfa ...
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