Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2017 . Seite: 467
1. § 8 c S. 1 KStG (a.F.) sowie § 8 c Abs. 1 S. 1 KStG (n.F.) sind mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 25 Prozent des gezeichneten Kapitals an einer Kapitalgesellschaft an einen Erwerber (schä ...