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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 499
BVerfG-Beschluss v. 21.6.2006 - 1 BvR 1644/05 n.v. I. Sachverhalt Hauseigentümer aus Bad Herrenalb bei Karlsruhe hatten zunächst im Rechtsbehelfs- und anschließend im Verwaltungsgerichtsverfahren geltend gemacht, das Wohnen in den "eigenen vier Wänden" gehöre zum Existenzminimum und dürfe deshalb nicht mit GrSt belastet werden. Insoweit stützten sie sich auf zwei Urt. des BVerfG zur VSt und ErbSt v. 22.6.1 ...

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