H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2012 . Seite: 641
Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bleibt bei der Erbschaftsteuer ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.000 EUR steuerfrei. Dieser Betrag fällt bei Personen an, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt a ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2012 . Seite: 642
Die Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung für dieses sind erheblich begrenzt.  Trotzdem kann sich die Frage stellen, ob nicht ein Teil der Kosten für ein Arbeitszimmer abzugsfähig sein kann. Das N ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2012 . Seite: 644
Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung bzw. die zusätzliche Beantragung von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, da in diesem Zimmer Arbeiten in Zusammenhang mit der Erzielung und Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anfallen. Ents ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2012 . Seite: 469
Bekanntlich musste der Gesetzgeber aufgrund der Entscheidung des BVerfG die Abzugsfähigkeit der Beiträge zur KV neu regeln.  Mit dem Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen  hat der Gesetzgeber wiede ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2012 . Seite: 471
Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung der sonstigen Versicherungsaufwendungen - z. B. Arbeitslosenversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 a EStG). Nach § 10 Abs. 4 EStG werden Vo ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2012 . Seite: 472
Gem. § 2 Nr. 3 ErbStG unterliegt der Vermögensanfall von Inlandsvermö-gen i.S.d. § 121 BewG der beschränkten Steuerpflicht. Darunter fallen insb. Steuerausländer, die hier entsprechendes Vermögen erben oder geschenkt bekommen. Die Folge der beschränkten Steuerpflicht ist die Reduzierung des Fr ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2012 . Seite: 474
Der Einspruch richtet sich gegen die Höhe und Ermittlung der Erbschaftsteuer aufgrund der beschränkten Steuerpflicht. Es wurde das inländische Vermögen lediglich mit einem Freibetrag i.H.v. 2.000 EUR berücksichtigt (§ 16 Abs. 2 ErbStG). Dies führt zu dramatischen Steuerbelastungen, da die Freibeträge keinen B ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2012 . Seite: 476
Die Höhe des Grundfreibetrags gem. § 32 a Abs. 1 EStG wird durch die Höhe des notwendigen zum Leben erforderlichen Existenzminimums für den einzelnen Stpfl. in typisierender Weise bestimmt. Die Regelsätze aus dem Sozialrecht ("Hartz IV") sind Orientierungsmaßstab.  Die 55. Kammer des Sozialgerichts Berl ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2012 . Seite: 478
Der Einspruch richtet sich gegen die Höhe des Grundfreibetrags gem. § 32 a Abs. 1 EStG. Die Regelsätze aus dem Sozialrecht ("Hartz IV") sind Orientierungsmaßstab (§ 19 Abs. 1 S. 1 und 3, Abs. 3 S. 1, § 20 Abs. 1, 4 und 5 SGB II und § 8 Abs. 1 Nr. 2 RBEG). Die 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin hat in zwei Vorlagebesc ...