Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 540
Die durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingeführte Vorsteuerabzugsbeschränkung bei Fahrzeugen ist im Grundsatz mit dem EU-Recht vereinbar. Lediglich die rückwirkende Anwendung der 50%-Regelung auf den 1.4.1999 widerspricht dem Gemeinschaftsrecht. EuGH-Urt. v. 29.4.2004 - Rs. C - 17/01 - Sudholz ./. Finanzamt Sulingen, BFH/NV Beilage 2004, 232 I. Zur Erinnerung In AktStR 2003, 589 ff. hatten wir im Zuge der Änderun ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 546
I. Zur Erinnerung Im AktStR 2001, 249 hatten wir über einen Fall berichtet, in dem das FA einem Stpfl. einen Haftungsbescheid bekannt gegeben hatte, obwohl dieser zuvor dem FA mitgeteilt hatte, dass er mit der Klärung seiner Ansprüche einen RA beauftragt habe, mit dem sich das FA bei weiteren Rückfragen in Verbindung setzen solle. Der BFH erachtete die Bekanntgabe gem. § 122 Abs. 1 S. 1 AO für wirksam ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 555
1. Auch nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende sind verpflichtet, ihre BE gem. § 22 UStG i.V.m. §§ 63 bis 68 UStDV einzeln aufzuzeichnen. 2. Im Taxigewerbe erstellte Schichtzettel sind gem. § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren. Sie genügen den sich aus der Einzelaufzeichnungspflicht ergebenden Mindestanforderungen. BFH-Urt. v. 26.2.2004 - XI R 25/02, BFH/NV 2004, 858 I. Sachverhalt Der seit 1987 im ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 558
Rechtsanwälte können die nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG erforderlichen Angaben zu Teilnehmern und Anlass einer Bewirtung i.d.R. nicht unter Berufung auf die anwaltliche Schweigepflicht verweigern. BFH-Urt. v. 26.2.2004 - IV R 50/01, BStBl II 2004, 502 I. Sachverhalt DerKl. ist RA und war im Streitjahr 1992 Mitglied einer Sozietät. Als Sonder-BA machte er Bewirtungskosten i.H.v. 11.765 DM geltend. Das FA erkannt ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 562
1. Ein privat angeschaffter und in einer Privatwohnung aufgestellter PC kann ein Arbeitsmittel sein. Eine private Mitbenutzung ist unschädlich, soweit sie einen Nutzungsanteil von 10 % nicht übersteigt. 2. Die Kosten eines gemischt genutzten PC sind aufzuteilen. § 12 Nr. 1 S. 1 EStG steht einer solchen Aufteilung nicht entgegen. 3. Die Periphergeräte einer PC-Anlage sind regelmäßig keine geringwertigen Wirtschaftsgüter. B ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 565
1. Der Tatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist erfüllt, wenn der Gehilfe dem Haupttäter, der sog. Schwarzgeschäfte tätigt, die Tat dadurch erleichtert, dass dieser annehmen kann, auch in der Buchführung des Gehilfen nicht in Erscheinung zu treten. 2. Bei einer vorsätzlichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist die Inanspruchnahme des Gehilfen als Haftungsschuldner auch ohne nähe ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 568
Zahlungen aufgrund einer Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung Dritter können bei einem GmbH-Ges.-GF zu Erwerbsaufwendungen führen BFH-Urt. v. 9.12.2003 - VI R 35/96, BFH/NV 2004, 865 I. Sachverhalt Der Kl. war Alleingesellschafter und GF der X-GmbH, die einen Großhandel betrieb. Im Streitjahr bezog er Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit i.H.v ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 571
Änderungen des Kosten- und Gebührenrechts durch das KostRMoG Zum 1.7.2004 ist das KostRMoG  in Kraft getreten. Es bringt u.a. eine grundlegende Neuregelung der Gerichtskosten sowie der Zeugen- und Sachverständigenvergütung. Außerdem wird die gem. §§ 45 bis 46 StBGebV für StB in Finanzprozessen bisher gültige BRAGO durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgelöst. I. Änderungen des GKG Für alle nach dem 30.6.2004 anhängigen (Eingang der K ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2004 . Seite: 577
Die rückwirkende Anwendung des § 8 Nr. 5 GewStG wird unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft Das FG Berlin hat im Hauptverfahren  die Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des § 8 Nr. 5 GewStG für den Veranlagungszeitraum 2001 zu überprüfen. Gewinne aus Gewerbebetrieb zur Ermittlung des Gewerbeertrages, die nach § 8 b Abs. 1 KStG außer Ansatz blieben, sind nach dieser Vorschrift wieder hinzuzurechnen. Im Streitfall hatte allerdings die GmbH für das Kalender ...