Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2006 . Seite: 575
|
A. Vorbemerkungen I. Leibrentenversicherung Der Abschluss einer privaten RV als ergänzender Baustein der privaten Altersversorgung wird zunehmend beliebter. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der sofort beginnenden und der aufgeschobenen RV. 1. Aufgeschobene RV Entwicklung des GarantiezinsesEntwicklung des Garantiezinses Bei der aufgeschobe ...
|
|
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2006 . Seite: 589
|
A. Vorbemerkung Einige abstrakte Fakten mögen vorab Anlass und Bedeutung des nachfolgenden Beitrages veranschaulichen: unzureichende Erbfolgeplanungunzureichende Erbfolgeplanung - voraussichtlicher Übergang von mehr als 700.000 Betrieben und erheblichem Privatvermögen innerhalb der nächsten zehn Jahre - nur etwa jeder fünfte Unternehmer besitzt ei ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2006 . Seite: 607
|
A. Vorbemerkungen I. Allgemeines § 46 EStG regelt die "Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit", befasst sich also mit der Frage, wann ArbN zur ESt zu veranlagen sind. Die Norm ergänzt § 25 EStG, wonach grds. eine Veranlagung zur ESt durchzuführen ist und trägt dem Umstand Rechnung, dass ArbN die ESt in der besonderen Form des LSt-Abzugs entrichten (§ 36 Abs. 2 Nr. 2, § 38 EStG). § 46 EStG verfolgt das Ziel, die st ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2006 . Seite: 644
|
Darlehnszinen zum Erwerb von Anteilen an einer KapG durch deren ArbN als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen BFH-Urt. v. 5.4.2006 - IX R 111/00, BFH/NV 2006, 1559 I. Zur Erinnerung In AktStR 1/2002 hatten wir über die BFH-Entscheidung VIII R 32/00 berichtet, in der es um die Frage ging ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2006 . Seite: 652
|
Auch eine geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen steht einer ausschließlichen Grundstücksverwaltung i.S.v. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG entgegen. BFH-Urt. v. 17.5.2006 - VIII R 39/05, BFH/NV 2006, 1760 I. Zur Erinnerung Im AktStR 2005, 659, hatten wir auf zwei Entscheidungen des VIII. BFH-Senats zur gewerbesteuerlichen Kürzung bei der Verwal ...
|
|
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2006 . Seite: 664
|
Vorlage an den EuGH: Ist es mit Art. 73 b Abs. 1 EGV (jetzt Art. 56 Abs. 1 EG) vereinbar, dass für Zwecke der Erbschaftsteuer a) in einem anderen Mitgliedstaat belegenes (ausländisches) land- und forstwirtschaftliches Vermögen mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert) zu bewe ...
|
|
H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2006 . Seite: 695
|
Handelsübliche Bezeichnung einer Lieferung in Rechnungen Nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG müssen in Rechnungen Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung bezeichnet werden. Dabei ist die handelsübliche Bezeichnung anzugeben. In einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz hat jüngst der BFH mit Beschluss vom 6.4.2006 AdV gewährt und entschieden, dass es höchstrichterlich noch nicht geklärt sei, ob in einer Rechnung über die Lieferung v ...
|
|
H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2006 . Seite: 696
|
Höchstrichterlich ist noch nicht geklärt, ob bei einfachen Liefergegenständen, wie z.B. Mobiltelefonen, die zugeordnete Gerätenummer in der Rechnung oder in einer Anlage zur Rechnung, z.B. im Lieferschein, angegeben sein muss. (BFH-Beschl. v. 6.4.2006 - V B 22/06, BFH/NV 2006, 1715) Der BFH hat mit dem o.a. Beschluss Aussetzung der Vollziehung gewährt. Das Hauptsacheverfahren ist noch nicht beim zuständigen Finanzgericht anhängig, weil das FA zuvor die Handelüblichkeit der Bezeichnung der Gegenstände nac ...
|
|
H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2006 . Seite: 697
|
Erster Finanzgerichtsprozess zur Besteuerung von Alterseinkünften ist anhängig Auf Grund der Entscheidung des BVerfG vom 6.3.2002 musste der Gesetzgeber die Besteuerung der Alterseinkünfte insb. für Rentner und Beamte neu regeln . Das durch das sog. AltEinkG hat einige Tücken, die die Gerichte beschäftigen werden . So wird z.B. i.R.d. sog. Kohortenbesteuerung aufgrund der Übergangsregelung der stpfl. Anteil der Rente ab 2005 mit 50 % besteuert. Dieser Anteil steigt jährlich bis ...
|
|