Dr. Norbert Bolz, Richter am FG a.D., Hannover
Jahrgang: 2018 . Seite: 645
Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung einer Einkommensteuer-Nachzahlung aufgenommen worden ist, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig sein, wenn die Einkommensteuer später wieder herabgesetzt und hierfür stpfl. Erstattungszinsen i.S.d. § 233 a AO i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG gezahlt werden. Insow ...