Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2019 . Seite: 287
Einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der GewSt unterliegenden Gesellschaft ist die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG nicht deshalb zu verwehren, weil sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten PersG beteiligt ist. BFH-Beschl. v. 25.9.2018 - GrS 2/16, BFH/NV 2019, 475 I. Vorbemerkungen Im Fokus ertragsteuerlicher Gestalt ...