Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2008 . Seite: 581
Darlehen, die Getränkegroßhändlern von Brauereien zur Weitergabe an Gastwirte gewährt werden, sind Dauerschulden, wenn mit den Darlehen eine Getränkebezugsverpflichtung verbunden ist. BFH-Urt. v. 15.5.2008 - IV R 77/05, BFH/NV 2008, 1398 I. Vorbemerkung Nach § 8 Nr. 1 GewStG i.d.F. bis zum 31.12.2007 (im Folgenden: GewStG a.F.) wurden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb die Hälfte der Entgelte für Schulden, die nicht n ...