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AktStR: Redaktion AktStR, 2013 S. 181: Beerdigungskosten des geschiedenen Ehegatten als Unterhaltsleistungen? Beerdigungskosten des geschiedenen Ehegatten als Unterhaltsleistungen? Redaktion AktStR Jahrgang: 2013 . Seite: 181 Zur PDF-Fassung dieses Beitrages. Nach § 1615 Abs. 2 BGB i.V.m. § 74 SGB XII zu tragende Aufwen-dungen für die Beerdigung des geschiedenen Ehegatten als nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abziehbare Unterhaltsleistungen? Gericht: BFH Aktenzeichen: X R 26/12 Vorinstanz: Nds. FG, Urt. v. 27.6.2012 - 9 K 10295/11, juris Einspruchsmuster Einkommensteuerbescheid ... vom ... für Herrn/Frau ... St.-Nr.: ... / hier: Aufwendungen für die Beerdigung des geschiedenen Ehegatten als Unterhaltsleistungen - § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den oben genannten Bescheid lege ich hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein und beantrage im Namen und in Vollmacht des Einspruchsführers, die Aufwendungen für die Beerdigung des geschiedenen Ehegatten als Unterhaltszahlungen steuermindernd zu berücksichtigen und die Einkommensteuer entsprechend herabzusetzen. Begründung: Der angefochtene Einkommensteuerbescheid ist rechtswidrig und verletzt den Einspruchsführer in seinen Rechten. Aus einer früheren Ehe leistete der Einspruchsführer monatliche Unterhaltszahlungen an seine geschiedene Ehefrau. Mit dem Tod der geschiedenen Ehefrau endeten die Unterhaltszahlungen. Nach § 1968 BGB haben grundsätzlich die Erben die Kosten der Beerdigung zu tragen. Da diese im Streitfall die Erbschaft ausgeschlagen haben, kam die Vorschrift nicht zur Anwendung. Deshalb war der Einspruchsführer verpflichtet, die Bestattungskosten als Folgeverpflichtung aus den Unterhaltszahlungen nach § 1615 Abs. 2 BGB i.V.m. § 74 SGB XII zu tragen. Entgegen Ihrer Auffassung folgt aus § 1615 Abs. 2 BGB zwingend, dass die Bestattungskosten als Unterhaltszahlungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG anzusehen sind. Zudem hat der BFH in seinem Urt. v. 19.1.2010 (X R 17/09, BStBl II 2010, 544) zu § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG entschieden, dass es sich bei Beerdigungskosten um Sonderausgaben handelt, wenn diese auf einer Versorgungsverpflichtung beruhen und der Zahlende nicht Erbe gewesen ist. Die Grundsätze dieses Urteils sind auch auf Unterhaltszahlungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG übertragbar. Eine Rechtfertigung für eine unterschiedliche steuerliche Behandlung ist nicht erkennbar. Da die genannte Rechtsfrage aktuell Gegenstand eines beim BFH unter dem Az X R 26/12 geführten Revisionsverfahrens ist (Zulassung durch FG; Vorinstanz: Nds. FG, Urt. v. 27.6.2012 - 9 K 10295/11), gehe ich davon aus, dass das Einspruchsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch den BFH zwangsweise ruht (§ 363 Abs. 2 S. 2 AO). Mit freundlichen Grüßen Steuerberater/-in

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2013 . Seite: 183
Realteilung ohne Spitzenausgleich bei Ausscheiden eines Gesell-schafters aus einer mehrgliedrigen Personengesellschaft unter Übernahme eines Teilbetriebs nach vorheriger Zuordnung liquider Mittel zur Vermeidung eines steuerpflichtigen Spitzenausgleichs und Fortsetzung der Personengesellschaft unter den übrigen Ge ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2013 . Seite: 185
Zur Behandlung der Nutzung eines unternehmerischen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG) Gericht: BFH Aktenzeichen: XI R 36/12 Vorinstanz: FG Münster, Urt. v. 20.9.2012 - 5 K 3605/08 U, juris Einspruchsmuster Umsatzsteuersteuerbescheid ... vom ... für Herrn/Frau ... St.-Nr.: ... / hier: Nutzung eines unternehme ...

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