Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2009 . Seite: 125
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1. Vorsteuerbeträge, die auf laufende Aufwendungen für Segeljachten entfallen, sind nicht abziehbar, wenn der Unternehmer diese zwar nachhaltig und zur Erzielung von Einnahmen, aber ohne Gewinn-/Überschusserzielungsabsicht vermietet (Rechtslage ab 1.4.1999). 2. Das Halt ...
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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2009 . Seite: 133
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Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslagen, Gebühren und Pauschalen durch Notare, RA und Angehörige verwandter Berufe. OFD Hannvover, Vfg. v. 13.10.2008 - S 7200 - 339 - StO 181, USt-Kartei ND § 10 Abs. 1 UStG S 7200 Karte 1 I. Vorbemerkung RA, Notare und Angehörige verwandter Berufe vereinnahmen v ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2009 . Seite: 138
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Die Strafverfolgungsbehörden sind bei Eingang einer Selbstanzeige grds. berechtigt und verpflichtet, ein Strafverfahren zum Zwecke der Prüfung der Straffreiheit einzuleiten. Eine derartige Strafverfahrenseinleitung hemmt den Anlauf der Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen nach § 239 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO. Eine Strafverfahrenseinleitung, di ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2009 . Seite: 145
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1. Eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) ist keine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung i.S.d. § 302 Nr. 1 InsO. 2. § 370 AO ist kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB. BFH-Urt. v. 19.8.2008 - VII R 6/07, BStBl II 2008, 947 I. Vorbemerkung Die Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff. InsO ist ein Instrument des deutschen Insolvenzrechts. Sie ermöglicht versch ...
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Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
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Jahrgang: 2008 . Seite: 505
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A. Vorbemerkung § 4 Abs. 4 a EStG schränkt den Schuldzinsenabzug ein, wenn Überentnahmen getätigt werden. Dem liegt die Überlegung zu Grunde, dass die den Gewinn übersteigenden Entnahmen dazu führen, dass ein Teil der Zinsen auf "Privatentnahmen" entfällt und insoweit nicht abzugsfähig ist. Dabei sind etwaige Einlagen und Unterentnahmen der Vorjahre zu berücksichtigen: Hi ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2008 . Seite: 521
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A. Vorbemerkungen Bereits seit dem VZ 1995 gab es für Unternehmer/Freiberufler/Land- und Forstwirte die Möglichkeit, nach § 7 g Abs. 3 EStG im Vorgriff auf künftige Investitionen eine sog. Ansparrücklage zu bilden; seit dem 1.1.1997 ermöglichte der Gesetzgeber durch § 7 g Abs. 7 EStG sogar die - noc ...
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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2008 . Seite: 537
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Der persönliche Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG ist bei einem ArbN nur eröffnet, wenn dieser selbst als bewirtende Person auftritt. BFH-Urt. v. 19.6.2008 - VI R 48/07, BFH/NV 2008, 1614 I. Vorbemerkungen Bewirtungskosten sind wegen der Berührung der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) nur beschränkt abzugsfähig. Nach geltender Rechtslage sind nur 70% der Aufwendungen ...
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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2008 . Seite: 542
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Die Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Kleinere Mängel führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1%-Regel, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. BFH-Urt. v. 10.4.2008 - VI R 38/06, BFH/NV 2008, 1382 I. Vorbemerkung Sofern der ArbN einen Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen darf, ist dafür ein geld ...
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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2008 . Seite: 547
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Abziehbarkeit von zugewendeten Aufwendungen in den Fällen des sog. abgekürzten Vertragswegs (Drittaufwand). BFH-Urt. v. 15.1.2008 - IX R 45/07, BStBl II 2008, 664 BMF-Schr. v. 7.7.2008 - IV C 1 - S 2211/07/10007, BStBl I 2008, 717 I. Vorbemerkung Vor einigen Jahren hatte der GrS des BFH einen Abzug von Drittaufwand generell abgelehnt. Der GrS war der Meinung, Aufwendungen könne n ...
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