Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2013 . Seite: 333
1. Der von der Haftung umfasste Steuerschaden durch die unberechtigte Geltendmachung der Vorsteuerbeträge aus einer Eingangsrechnung wird nicht kompensiert durch Entrichtung der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer durch den Lieferanten. 2. Die dem Neutralitätsprinzip geschuldete Korrekturmöglichkeit bietet das Umsatzsteuergesetz, das ein gesondertes Ver ...