Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 543
A. Vorbemerkungen Mit BMF-Schreiben vom 1.7. 2002  wurde der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) geändert. Die Änderungen sind teils redaktioneller Art; teilweise wurden die bisherigen Weisungen ergänzt und überarbeitet. Insbesondere berücksichtigt das BMF-Schreiben die neuere einschlägige Rspr. des BFH. Im nachfolgenden Beitrag werden die für die Praxis bedeutsamen Neuerungen dargestellt. B. Die Änderunge ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 575
Zum Schuldzinsenabzug bei Schenkung eines Geldbetrages der Mutter an ihre Kinder, wenn diese den Betrag dem Vater zeitnah zur Finanzierung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück als Darlehen gewähren und der Vater alsdann die Hälfte des Grundstücks auf die Mutter überträgt.  BFH-Urt. v. 19.2.2002 - IX R 32/98, BFH/NV 2002, 1200 I. Zur Erinnerung Im AktStR 2002, 422 hatten wir auf eine ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 599
Der Straftatbestand der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung wurde rückwirkend zum 1.1.2002 entschärft  . I. Zur Erinnerung Im Zuge der vielfältigen Änderungen von Steuergesetzen hatte der Gesetzgeber durch das SteuerverkürzungsbekämpfungsG  auch die Strafvorschriften um einen § 370 a AO ergänzt: Danach wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr derjenige bestraft, der gewerbs- oder bandenmäßig Steuern verkürz ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 635
Wird der Umfang einer Fahndungsprüfung nachträglich auf zusätzliche VZ erweitert, so wird hierdurch der Ablauf der Festsetzungsfrist für die VZ nur dann gehemmt, wenn der Stpfl. die Erweiterung bis zum Ablauf der Frist erkennen konnte. Der Eintritt der Ablaufhemmung setzt nicht voraus, dass für den Stpfl. erkennbar war, auf welche Sachverhalte sich die zusätzlichen Ermittlungen erstr ...