Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2012 . Seite: 457
1. Wird die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) der Eheleute als freigebige Zuwendung an den anderen Ehepartner der Schenkungsteuer unterworfen, trägt das FA die Feststellungslast für die Tatsaschen, die zur Annahme einer freigebigen Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erforderlich sind. 2. Gibt es hinreichend deutliche objektive Anhaltspunkte dafü ...