Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
Jahrgang: 2016 . Seite: 617
Die Abtretung eines kaufvertraglichen Anspruchs auf Übertragung von mind. 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft und die Begründung der Verpflichtung dazu unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Gleiches gilt für die Übertragung der Gesellschaftsanteile vom bisherigen ...