Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 1
A. Vorbemerkung Das Bundesministerium der Finanzen hat Anfang Januar 2000 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Unternehmensbesteuerung und zur Senkung der Steuersätze vorgelegt. Am 9. Februar hat die Bundesregierung den Entwurf mit einigen Änderungen beschlossen und dem Bundestag vorgelegt. Neben der Steuersatzsenkung - ab 2001 - liegt der Schwerpunkt der Reform in einer struktur ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 21
A. Vorbemerkung Die LStR 2000 sind am 15.10.1999 vom Bundesrat verabschiedet worden. Sie lösen die LStR 1999 ab, die bereits bei Inkrafttreten aufgrund der zahlreichen Änderungen durch das StEntlG 1999/2000/2002 und das Gesetz zur Neuregelung geringfügiger Beschäftigungen in wichtigen Bereichen überholt waren.  Die LStR 2000 sind beim Steuerabzug vom Ar ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2000 . Seite: 37
A. Vorbemerkung Die steuerliche Behandlung des sog. Drittaufwandes bei Ehegatten hat in der Vergangenheit wiederholt Probleme bereitet und war auch innerhalb des BFH umstritten.  Dabei ging es vorwiegend um die Frage, ob ein Ehegatte die Kosten eines Arbeitszimmers als WK/BA geltend machen kann, das er beruflich/betrieblich nutzt, wenn dieser Raum im Eigentum des anderen Ehegatten steht und dieser allein die AK getragen hat . Mit insg. 4 ...

Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 55
A. Vorbemerkungen I. Auffassung des BFH Anerkennung der Vererblichkeit von VerlustenAnerkennung der Vererblichkeit von Verlusten Die Möglichkeit zum Verlustabzug kann zwar nicht durch Rechtsgeschäft unter Lebenden übertragen werden. Im Falle der Gesamtrechtsnachfolge durch Erbanfall kan ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 79
A. Vorbemerkungen Soweit Erwerber festverzinslicher Wertpapiere Stückzinsen zahlen, können diese im Jahr der Zahlung vorab entstandene negative Einnahmen aus Kapitalvermögen sein. Dies ergibt sich seit dem 1.1.1994 aus § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG. Die Rechtslage war nach der bis einschließlich 1993 geltenden Gesetzesfassung allerdings anders: Durchbrechung des Zu- u. Abflussprinzips durch StMBG beseitigtDurchbrechung des Zu- u. Abflusspri ...

Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 89
A. Vorbemerkungen I. Wortlaut des § 9 Nr. 1 GewStG "Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird gekürzt um 1,2 vom Hundert des Einheitswertswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden Grundbesitzes; maßgebend ist ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 101
A. Vorbemerkungen Vorsteuerabzug beschränkung seit 1.4.1999Vorsteuerabzug beschränkung seit 1.4.1999 Nach dem durch das StEntlG 1999/2000/2002 (BGBl I 1999, 402) in § 15 UStG eingefügten Absatz 1a ist der Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwendungen, Reisekosten und Umzugskosten seit dem 1.4.1999 ausgeschlossen. Die Neurege ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 122
1. Die Beschränkung des WK-Abzugs für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer durch § 9 Abs. 5 i.V. mit § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG ist dem Grund und der Höhe nach verfassungsgemäß.  2. Der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 b S. 3, 2. HS EStG kann nicht im Weg verfassungskonformer Auslegung isoliert für einzelne Tätigkeiten, sondern nur für sämtliche Tätigkeiten des Stpfl. bestimmt werden. 3. Ob ein ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 129
Geldbeträge, die der Stpfl. aus dem Vermögen eines pflegebedürftigen Verwandten für dessen Pflege erhält, erfüllen nicht die Voraussetzungen des Erzielens von Einkünften i.S.d. § 2 EStG. BFH-Urt. v. 14.9.99 - IX R 88/95, DB 1999, 2344 Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kl. und seine Ehefrau hatten den in ihrem Haushalt lebenden Schwager/Bruder versorgt und gepflegt. Hi ...